Warum sucht der Regionalverband Mittlerer Oberrhein nach Gebieten für die Nutzung von Windenergie?

Für den Aufbau einer klimaschonenden Energieversorgung sind die erneuerbaren Energien der zentrale Baustein. Zwei Prozent der Regionsfläche sollen laut Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württemberg (KlimaG BW) für Solar- und Windenergie gesichert werden, davon allein 1,8 Prozent für die Windenergie. Konkret bedeutet das, dass in den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt sowie in den Stadtkreisen Karlsruhe und Baden-Baden insgesamt mindestens rund 3.900 Hektar (39 km²) Fläche für Windenergieanlagen im Regionalplan ausgewiesen werden müssen. Das entspricht in etwa der Fläche von 5500 Fußballfeldern oder etwas mehr als der Größe der Gemeinde Walzbachtal. Um Flächen in dieser Größenordnung bereitzustellen, bedarf es nicht nur einer sorgfältigen Planung, sondern auch eines Planungsträgers, der einen kommunenübergreifenden Überblick behalten kann, damit die Vorteile und die Lasten der Windenergienutzung gleichmäßig über die Region verteilt werden können. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Regionalverbände in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, diese Planung zu übernehmen (§ 20 KlimaG BW). Demnach stellt sich weder die Frage, ob Windenergieanlagen errichtet werden sollen noch, wie viele Standorte planungsrechtlich gesichert werden sollen. Vielmehr lautet die Frage nur noch:

  • Wo in der Region können wir die am besten geeigneten Flächen finden?

Mit dieser Frage befassen sich nun die Fachplaner beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein. Dabei geht es jedoch nicht um die Ermittlung konkreter Standorte für einzelne Windenergieanlagen oder Windparks. Die Aufgabe der Regionalplanung liegt vielmehr in der Identifizierung, Lenkung und Bündelung von Windenergiegebieten für die Region, in denen später Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler, Stadtwerke oder große Energieversorgungsunternehmen konkrete Flächen für Windparks lokalisieren und die Windparks dann planen und genehmigen lassen können. Denn ohne die regionalplanerische Steuerung könnten Windparks außerhalb der bebauten Bereiche grundsätzlich in jeder Kommune entstehen.

Erste Flächenkulissen für die so genannten Vorranggebiete für Windenergienutzung, die in einem Planentwurf dargestellt werden, sollen bereits Anfang 2024 der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange (Behörden) offengelegt und das gesamte Planungsverfahren bis September 2025 abgeschlossen werden.

Warum stellt der Regionalverband Mittlerer Oberrhein eine interaktive Karte bereit?

Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein möchte den Planungsprozess zur Auswahl von potenziellen Flächen für die Windenergienutzung transparent und nachvollziehbar gestalten. Die interaktive Karte dient der informellen Beteiligung der Öffentlichkeit, bevor ein konkreter Planentwurf vorliegt und bietet insbesondere auch der Bevölkerung die Möglichkeit, sich einen Überblick über so genannte Suchräume zu verschaffen, aber auch Bereiche, in denen nicht nach Gebieten für Windenergie gesucht wird. Zudem erhoffen sich die Planer des Regionalverbands von der ortskundigen Bevölkerung wertvolle Hinweise zu den Suchräumen.

Die interaktive Suchraumkarte

Die Suchraumkarte weist demnach noch keine konkreten Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf, sondern zeigt die Räume, in denen der Regionalverband im weiteren Planungsverfahren nach den am besten geeigneten Flächen für die Windenergienutzung – also die späteren Vorranggebiete – sucht (Suchräume, schraffierte Fläche). In der Suchraumkarte sind deshalb zum aktuellen Planungsstand mehr Bereiche schraffiert dargestellt als am Ende des Planungsverfahrens tatsächlich als Vorranggebiete für Windenergienutzung festgelegt werden.

Um überhaupt Flächen zu identifizieren, die sich für die Suche eignen, wurde ein regionaler Kriterienkatalog erarbeitet und vom Planungsausschuss der Region am 15.03.2023 beschlossen. Der auf diese Weise demokratisch legitimierte Kriterienkatalog grenzt den Untersuchungsraum ein und ermöglicht das Herausfiltern von großflächigen Bereichen, die sich für die Suche nach Vorranggebieten für die Windenergie eignen – kurz: die Suchräume.

Die schraffierten Bereiche zeigen die Flächen, die für die Suche nach potenziellen Gebieten für die Windenergienutzung vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein weiterverfolgt werden. Diese haben sich im Planverfahren als geeignet für die Windenergienutzung herausgestellt. Dabei wird differenziert in den allgemeinen Suchraum und Kernsuchraum. Besonders im Kernsuchraum ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Windenergienutzung gegenüber anderen Raumnutzungsansprüchen durchsetzen können wird. In den allgemeinen Suchräumen können partiell zwar Hemmnisse vorliegen, die einer Windenergienutzung entgegenstehen könnten, jedoch wird davon ausgegangen, dass diese durch eine sorgfältige Planung sowie Gebietsabgrenzung überwunden werden können.

Die graue Fläche zeigt das restliche Verbandsgebiet, welches sich aus unterschiedlichen Gründen nicht gut für die Windenergienutzung eignet. Neben Kriterien, die einen tatsächlichen bzw. rechtlichen Ausschluss zur Folge haben, fallen hierunter auch die Flächen, die aus planerischen Gründen zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Belangen eindeutig ausgeschlossen werden können. Zu ersterem zählen beispielsweise bebaute und geplante Wohngebiete, Abstände zu Wohngebieten sowie Infrastruktureinrichtungen und deren Anbauverbotszonen. Unter anderem sind auch die Ergebnisse aus dem Fachbeitrag Artenschutz der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) und die übrigen Festlegungen des Regionalplans, die der Nutzung von Windenergie entgegenstehen, sogenannte Ausschlussgründe. Innerhalb dieser Flächen sucht der Regionalverband nicht nach den am besten geeigneten Flächen für die Nutzung von Windenergie. Hinweise der Bevölkerung und der Behörden sowie Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen können jedoch im Laufe des Planungsverfahrens an vereinzelten Stellen zu einer Neubewertung der Eignungssituation führen.

Ihre Ortskenntnis ist gefragt

Für die weiteren Planungsschritte sind die Vor-Ort-Kenntnisse der Bevölkerung gefragt. Die Beteiligungskarte bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ortskenntnisse und Hinweise zu möglichen Gebieten für die Windenergienutzung direkt zu lokalisieren und an den Regionalverband Mittlerer Oberrhein zu übermitteln.

Nutzen Sie die Hinweisfunktion in der Karte und melden Sie Hinweise und Anregungen für das weitere Planverfahren an den Regionalverband:

– Welche Bereiche innerhalb der als Suchraum und Kernsuchraum markierten Flächen halten Sie für besonders geeignet und warum?

– Gibt es aus Ihrer Sicht innerhalb der als Suchraum und Kernsuchraum markierten Flächen Bereiche, die sich nicht so gut für die Nutzung von Windenergie eignen und warum?

Wie funktioniert’s?

Bedienelement für die Karte

Sie können die Legende zur Beteiligungskarte über den entsprechenden Menüpunkt einblenden. Die Legende enthält Hinweise zu den Darstellungen in der Karte. Die schraffierten Flächen stellen die Bereiche dar, in denen nach potenziellen Gebieten für die Windenergie gesucht wird (Suchraum und Kernsuchraum). Alle grauen Flächen stellen den Bereich der Region dar, der sich aus verschiedenen Gründen nicht gut für die Windenergienutzung eignet.

Nutzen Sie die Möglichkeit zur frühzeitigen Beteiligung und teilen Sie dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein Ihre Kenntnisse und Hinweise über die Funktion der Sprechblase mit. Ist Ihr Hinweis auf einen bestimmten Suchraum bezogen, können Sie ihn direkt auf der Karte lokalisieren. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Anregung dem korrekten Gebiet zugeordnet wird. Möchten Sie einen allgemeinen Hinweis ohne Ortsbezug abgeben, ist das auch möglich. Um zur Beteiligungskarte Windplanung Oberrhein zu gelangen, klicken Sie hier. Die Karte öffnet sich in diesem Fenster.

Wie lange kann ich die Karte nutzen?

Sie können Ihre Hinweise vom 26.07.2023 bis zum 30.09.2023 abgeben. Danach ist es nicht mehr möglich, da dann die Hinweise ausgewertet werden.

Aufgrund der Veröffentlichung der geänderten Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn und der dadurch notwendig gewordenen Überarbeitung der Suchraumkarte wird die informelle Beteiligung und damit die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.10.2023 verlängert.

Was passiert mit meinen Ideen?

Nach dem Bearbeitungszeitraum werden Ihre Hinweise vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein geprüft. Je nachdem, ob die Hinweise noch nicht bekannt waren und berücksichtigt werden können, fließen diese in die Ausarbeitung der Planentwürfe ein. Die Planentwürfe werden dann voraussichtlich im Dezember 2023 der Öffentlichkeit zur – dann gesetzlich vorgeschriebenen – erneuten Beteiligung vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regionalverbandes.